Jugendordnung

Anhang zur Vereinssatzung des Ski-Club Königsbrunn
Die Jugendordnung im Verein
§

  1. Der Verein Ski-Club Königsbrunn erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.
  2. Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis unter 27 Jahre, die Vereins-
    mitglied sind, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter.
  3. Aufgaben der Vereinsjugend
    Aufgabe der Jugendarbeit im Verein ist die Förderung der sportlichen Jugendarbeit, die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugenderziehung und Jugendhilfe unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen junger Menschen (bis unter 27 Jahre) und deren Mit-bestimmung und Mitgestaltung sowie die Vertretung gemeinsamer Interessen im Rahmen der Vereinssatzung.
    Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet im Rahmen der Satzung des Vereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
  4. Organe
    Die Organe sind:
  • der Vereinsjugendtag,
  • die Vereinsjugendleitung
  1. Vereinsjugendtag
    Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage.
    Der Vereinsjugendtag ist das oberste Organ der Vereinsjugend
    a. Zusammensetzung
    Er besteht aus:
  • der Vereinsjugendleitung,
  • allen jungen Menschen des Vereins (von 10 bis unter 27 Jahre)
  • allen Mitarbeitern/-innen in der Jugendarbeit des Vereins.
    Kinder und Jugendliche haben ab dem 10. Lebensjahr aktives Wahlrecht.
    Beisitzer der Vereinsjugendleitung müssen bei ihrer Wahl mindestens 14, der/die Vorsitzende bzw. stv. Vorsitzende der Vereinsjugendleitung sowie der Abteilungsjugendleitungen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Der Vereinsjugendsprecher bzw. die Vereinsjugendsprecherin muss bei der Wahl mindestens 14, aber noch unter 18 Jahre alt sein.
    b. Aufgaben des Vereinsjugendtages
  • Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses der Vereinsjugend-
    leitung
  • Entlastung der Vereinsjugendleitung
  • Wahl der Vereinsjugendleitung,
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    c. Der jährliche Vereinsjugendtag findet mindestens 6 Wochen vor der Mitglieder-
    versammlung des Vereins statt.
    Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung finden die entsprechenden Bestimmungen der Vereinssatzung in §12/5 entsprechende Anwendung.
  1. Vereinsjugendleitung
    a. Die Vereinsjugendleitung besteht aus:
  • dem/der Vorsitzenden,
  • dem/der stv. Vorsitzenden,
  • dem Vereinsjugendsprecher oder Vereinsjugendsprecherin,
  • Beisitzern
    b. Der/die Vorsitzende der Vereinsjugendleitung ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsausschuss.
    c. Die Vereinsjugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Die Vereinsjugendleitung ist für ihre Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
    d. Die Sitzungen der Vereinsjugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugendleitung ist vom/von der Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
    e. Die Vereinsjugendleitung ist für alle Jugendangelegenheiten des Vereins zuständig. Sie entscheidet über die Verwendung der der Jugend des Vereins zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse des Vereinsjugendtages und der Satzung des Vereins.
  1. Jugendordnungsänderung
    Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Stimmberechtigten.
    Jugendordnungsänderungen werden erst nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Vereins wirksam.
    Die Jugendverordnung wurde am 28.April 2001 vom Vereinsjugendtag und am 3.März 2001 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen / bestätigt.
    Königsbrunn, den 12. Juli 2001