Ehrenordnung

Ehrenordnung des SC Königsbrunn


Es wird die Ehrenordnung vom 30.03.1989 mit Änderungen übernommen und durch die Bestimmungen über die Ernennung zum Ehrenmitglied/Ehrenvorsitzenden und die Bestimmungen zur Ehrung verdienter Sportler ergänzt..
Der SC Königsbrunn kann für besondere und hervorragende Verdienste und Leistungen für den Verein, folgende Personen ehren.
Mitglieder nach
25 Jahren Mitgliedschaft mit Urkunde und Mitgliedernadel mit Silber
40 Jahren Mitgliedschaft mit Urkunde und Mitgliedernadel mit Silber und Lorbeer
je weitere 10 Jahre Urkunde und Mitgliedernadel mit Gold und Lorbeer
Ausschussmitglieder nach (lt. Ehrenordnung BLSV)
10 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Bronze mit Kranz und Urkunde
15 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Silber und Urkunde
20 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Silber mit Gold und Urkunde
25 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Gold und Urkunde
30 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Gold mit Kranz und Urkunde
35 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Gold mit großem Kranz und Urkunde
40 Jahren Tätigkeit – auch mit – Unterbrechungen – an verantwortlicher Stelle im Verein
Verdienstnadel in Gold mit Brillianten und Urkunde
Ernennung zum Ehrenmitglied
Die Ernennung zum Ehrenmitglied/Ehrenvorstand erfolgt auf Vorschlag des Ausschusses und durch Wahl (2/3 Mehrheit) der Mitgliederversammlung.
Die Zahl der Ehrenvorstände ist auf die Zahl der amtierenden Vorstände begrenzt.
Die Anzahl der Ehrenmitglieder ist auf 2 % der Mitgliederzahl begrenzt.
Die Ernennung gilt auf Lebenszeit und führt zur Beitragsfreiheit
Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Erreichen des 70. Lebensjahres (in begründeten Fällen ab 65. Lebensjahr)
  • + langjährige Mitgliedschaft im Verein (ca. 20 Jahre)
  • + langjährige Mitarbeit in Vorstand und Ausschuss (oder als Übungsleiter nicht nur im Rahmen des Skikurses) (ca. 10 – 15 Jahre)
    Folgende Personen wenn sie Mitglied im SC Königsbrunn sind:
  • Bürgermeister der Stadt Königsbrunn
  • Bundes-/Landtagabgeordnete
  • bedeutende Mandatsträger aus Politik und Wirtschaft,
    wenn das Amt abgelegt worden ist und sie vom Ausschuss vorgeschlagen werden und die Ehrung von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
    Ehrungen der erfolgreichen Sportler:
    Die Ehrung erfolgreicher Sportler des Vereines erfolgt jährlich durch die
  • Sportlerehrung der Stadt Königsbrunn und/oder
  • Sportlerehrung des Landkreises Augsburg
    Die zu ehrenden Sportler werden von den Abteilungen vorgeschlagen.
    Die Ehrung besonders herausragender sportlicher Leistungen durch den Skiclub Königsbrunn ist im Einzelfall nach
  • Vorschlag eines Vereinsmitgliedes und
  • durch Beschluss des Vereinsausschusses
    möglich.
    Allgemeine Bestimmungen:
  1. Alle Ehrungen können durch die Mitglieder der Vorstandschaft, des Ausschusses oder durch die ordentlichen Mitglieder bis 4 Wochen vor der Verleihung, mit Begründung, beantragt werden.
  2. Die Verleihung erfolgt durch die Vorstandschaft.
  3. Für Ehrungen durch den Bayerischen Skiverband (BSV), den Deutschen Skiverband (DSV), den Bayerischen Landessportverband (BLSV) ist jeweils deren Ehrenordnung maßgebend.
  4. Die Vorstandschaft kann in besonderen Fällen Abweichungen von dieser Ehrenordnung genehmigen.
  5. Bei vereinschädigenden Verhalten während der Mitgliedschaft im Skiclub Königsbrunn werden die Ehrungen durch das bewilligende Gremium für ungültig erklärt.
  6. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die in der Ehrenordnung des Skiclub Königsbrunn genannten Auszeichnungen.
  7. Diese Ehrenordnung ist kein Bestandteil der Satzung des Skiclub Königsbrunn.
  8. Diese Ehrenordnung wurde vom Vereinsausschuss am 02.03.2009 mit den Änderungen und Ergänzungen neu beschlossen.
    Stand: März 2009

    Reinhard Rausch

    Vorstand